Braunkohle, gasreiche Steinkohle und vor allem Holz (Weichholz) bestehen zu einem hohen Anteil aus langkettige Kohlenwasserstoffe, die zu Teer oder Pechbildung führen können. Diese können sich bei Verwendung von nassen Brennstoffen und/oder bei unsachgemäßer Bedienung der Feuerstätte am Fang anlegen.
Diese (brennbaren) Beläge sind mit den herkömmlichen Kehrgeräten nicht zu entfernen und können zu folgenden Gefahren führen:
- Querschnittsverminderung
- Rauchbelästigung im Wohnbereich bis hin zur Rauchgasvergiftung
- Brandgefahr durch unkontrolliertes Ausbrennen des Fanges
Funken oder sogar Flammen können die Beläge im Verbindungsstück oder im Fang entzünden, und es besteht die Gefahr, dass:
- Funkenflug und Flammenaustritt an der Mündung zur Brandausbreitung führt
- der Fang durch die Volumenszunahme (Pechschicht vergrößert Volumen bis zum 10-fachen) verstopft wird und die Brandgase in Wohnräumen austreten
- falsch ausgeführte Konstruktionen und versteckte Bausünden eine Brandweiterleitung fördern
- im schlimmsten Fall der Fang bricht
Somit ist es notwendig das diese Beläge durch ausfräsen bzw. ausbrennen vom Rauchfangkehrer entfernt werden
Infos zum ausbrennen finden Sie hier: ausbrennen